Zahlungspflicht bei fremdverschuldetem Unfall

Ein Mann trug die Schuld an einem Verkehrsunfall, bei dem seine Frau Verletzungen erlitt. Die Krankenkasse der Frau versuchte, die Bezahlung der dadurch entstandenen Kosten auf den Mann oder dessen Kfz-Haftpflichtversicherung abzuwälzen. Das Gericht entschied jedoch, dass die gesetzliche Krankenkasse der Frau die Kosten allein tragen muß.

Oberlandesgericht Koblenz; Az.. 12 U 679/98

 

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