Unwirksamer Leistungsausschluss in Reisekrankenversicherung
Die Klausel der allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Auslandskrankenversicherung, mit der Leistungen für die Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft, Entbindung, Fehlgeburt und Schwangerschaftsabbruch sowie deren Folgen ausgeschlossen werden, sind mit Ausnahme des Leistungsausschlusses für Entbindung wegen Verstoßes gegen das AGB-Gesetz unwirksam.Urteil des OLG Hamburg vom 20.07.1999,9 U 152/99,NJW-RR 1999, 1631
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