Fehlgeburt infolge Vollbremsung

Eine in der zwölften Woche schwangere Frau fuhr als Beifahrerin mit Ihrem Ehemann im Auto. Wegen eines Verkehrsverstoßes eines Taxifahrers mußte der Mann eine Vollbremsung hinlegen. Die Beifahrerin wurde in den angelegten Sicherheitsgurt geschleudert. Einen Tag später erlitt sie eine Fehlgeburt.

Die nachfolgende Untersuchung stellte ein Hämatom an der Gebärmutter und einen Nabelschnurabriß fest. Für das Gericht bestand danach kein Zweifel, daß die Fehlgeburt auf den Beinaheunfall zurückzuführen war. Der Frau wurde ein Schmerzensgeldbetrag von 700 DM gegenüber dem Taxifahrer bzw. dessen Haftpflichtversicherung zugesprochen.

LG Berlin vom 23.04.1996; Az.: 31 O 346/95

 

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