Falschangaben zu Vorschäden
Ein Versicherungsnehmer machte bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall zu der Frage hinsichtlich Vorbeschädigungen des Fahrzeuges falsche Angaben. In dem Unfallfragebogen verneinte er die Frage nach unreparierten Vorschäden. Außerdem gab er fälschlicherweise einen "reparierten Vorschaden" als Blechschaden an und bezifferte die Reparaturkosten auf 3.000 DM.Wegen dieser unrichtigen Angaben verweigerte die Haftpflichtversicherung des Unfallschädigers jegliche Ersatzleistung. Im Prozeß bestätigte ein Gutachter die von dem Geschädigten gemachten Falschangaben.
Die dadurch eintretende gesetzliche Vermutung, die bei objektiv unrichtig beantworteten Fragen in der Schadensanzeige für vorsätzliches Handeln des Versicherungsnehmers spricht, konnte dieser nicht widerlegen. Vorsätzlich falsche Angaben über einen reparierten Vorschaden sind auch generell geeignet, die berechtigten Interessen der Haftpflichtversicherung des Schädigers ernsthaft zu gefährden, zumal sie wie in diesem Fall Auswirkungen auf die Höhe des Fahrzeugwiederbeschaffungswertes haben.
Urteil des Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Beantwortung von Fragen nach Vorschäden besteht auch dann, wenn die Vorunfälle aus früheren Schadensregulierungen bei der Haftpflichtversicherung aktenkundig sind.
OLG Hamm vom 05.06.1998, Az.: 20 U 17/98; OLG Hamm vom 06.10.1997, Az.: 6 U 77/97
Urteil als PDF | Urteil versenden
Kommentare zu diesem Beitrag
Keine Kommentare zu diesem Beitrag vorhanden
Neuen Kommentar verfassen:
Rechtsanwalt-Regionalportale
Rechtsanwälte Mannheim, Rechtsanwalt Berlin, Rechtsanwalt München, Rechtsanwalt Köln, Rechtsanwälte Düsseldorf, Rechtsanwalt Stuttgart, Rechtsanwalt Nürnberg, Rechtsanwalt Essen, Rechtsanwälte Hamburg, Rechtsanwalt Dortmund, Rechtsanwälte Frankfurt am Main, Rechtsanwalt Saarbrücken, Rechtsanwälte Hannover, Rechtsanwalt Bremen, Rechtsanwalt Dresden, Rechtsanwälte Leipzig, Rechtsanwälte Potsdam, Rechtsanwälte Wien, Rechtsanwälte Tirol, Rechtsanwälte Steiermark, Rechtsanwalt Oberösterreich, Rechtsanwalt Kärnten, Rechtsanwälte Vorarlberg, Rechtsanwälte Salzburg, Rechtsanwalt Niederösterreich, Rechtsanwalt Burgenland, Rechtsanwalt Sauerland, Rechtsanwälte Hunsrück, Rechtsanwälte Allgäu, Rechtsanwalt Eifel, Rechtsanwalt Kraichgau, Rechtsanwalt Niederrhein, Rechtsanwälte Oberschwaben, Rechtsanwalt Rheinhessen, Rechtsanwalt Siegerland, Rechtsanwalt Taunus, Rechtsanwalt Münsterland, Rechtsanwalt Liechtenstein, Rechtsanwälte Schweiz, Rechtsanwälte Italien, Rechtsanwalt Luxemburg, Rechtsanwalt Frankreich, Rechtsanwälte Spanien, Rechtsanwalt MallorcaNeue Kanzleien - Wir stellen vor
Aktuelle Rechtstipps
- Bereich Verkehr:
"Führerscheintourismus: Bald ist Schluss mit lustig"
mehr
Kanzlei Bernd Goecke, Speyer - Bereich Handel & Wirtschaft:
"Kick-Back-Zahlungen zukünftig gesetzlich ausgeschlossen?"
mehr
Kanzlei Siegfried Reulein, Nürnberg - Bereich Steuern & Finanzen:
"Auch erfahrene Anleger mit chancenorientierter Anlagestrategie sind über Risiken aufzuklären"
mehr
Kanzlei Siegfried Reulein, Nürnberg - Bereich Mieten & Wohnen:
"Videoüberwachung von Wohnimmobilien"
mehr
Kanzlei Joachim Tschuck, Darmstadt - Bereich Mieten & Wohnen:
"Schützt Selbstmordgefahr vor Räumungsvollstreckung?"
mehr
Kanzlei Joachim Tschuck, Darmstadt
