Falschangaben nach Unfall

Macht ein vollkaskoversicherter Autofahrer nach einem Verkehrsunfall in seiner Schadensanzeige zu Fragen nach der polizeilichen Aufnahme des Unfalls, einer Blutentnahme oder zu den sonstigen Unfallumständen in wesentlichen Punkten falsche Angaben, verliert er wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung seinen Versicherungsschutz.

KG Berlin vom 16.01.1998; Az.: 6 W 8026/97

 

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