Falschangabe bei Pkw-Diebstahl
Ein FahrzeughalterNicht jede Obliegenheitsverletzung eines Versicherungsnehmers durch falsche Angaben führt jedoch zur Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung. Maßgeblich ist grundsätzlich, ob die Falschangaben generell geeignet waren, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, den Versicherungsnehmer ein grobes, über den Vorsatz
OLG Karlsruhe vom 03.04.1997; Az.: 12 U 15/97
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