Erstattbarkeit von Verbringungskosten

Der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung haben dem Unfallgeschädigten so genannte Verbringungskosten für die Fahrt zum Autolackierer auch dann zu erstatten, wenn dieser seine Schadensabrechnung auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens führt. Haftpflichtversicherer versuchen immer wieder, die entsprechenden Kosten aus dem Gutachten zu streichen, wenn der Geschädigte nicht den tatsächlichen Nachweis einer Reparatur bringt.
Die wenigsten Kfz-Reparaturwerkstätten führen heutzutage noch anfallende Lackierarbeiten aus. Daher werden in einem Sachverständigengutachten zu Recht pauschale Kosten für die Verbringung des Fahrzeuges zum Lackierer in Ansatz gebracht. Demzufolge besteht kein Anlass für eine entsprechende Kürzung der geschätzten Reparaturkosten.

Urteil des LG Wiesbaden vom 07.06.2000; Az.: 10 S 81/99

 

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