Erhöhtes Schmerzensgeld bei verzögerter Schadensregulierung
Wie bereits das Oberlandesgericht Nürnberg (6 U 3535/96) vertritt auch das Landgericht Aachen die Auffassung, dass ein "Aufschlag" auf das eigentliche SchmerzensgeldIm konkreten Fall hatte die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers trotz eindeutiger Schadenslage auf die berechtigten Schmerzensgeldansprüche des Unfallgeschädigten von 400.000 DM (Querschnittslähmung) über vier Jahre hinweg keinen Pfennig gezahlt. Das Gericht
Urteil des LG Aachen vom 23.02.2000
4 O 270/96
Ebenso: OLG Frankfurt am Main (12 U 7/98)
DAR 2000, 313
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