Doppelter Heckschaden
Ein Taxifahrer fuhr auf einen vorausfahrenden Pkw auf. Zum Zeitpunkt des Unfalls wies das Heck des beschädigten Fahrzeuges unstreitig keine Schäden auf. Da die Haftpflichtversicherung des Taxifahrers die RegulierungDa letztendlich nicht geklärt werden konnte, welche Beschädigungen aus dem ersten Unfall
Urteil des OLG Celle vom 14.10.1999
14 U 298/98
DAR 2000, 33
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