Behandlungskosten für verletzte Katze
Ein Foxterrier griff "grundlos" eine Katze an. Das 12 Jahre alte Tier wurde schwer an der Pfote verletzt. Die Kosten für die notwendige Operation und die tierärztliche Behandlung der Katze beliefen sich auf über 7.000 DM, die gegenüber der Haftpflichtversicherung des Hundehalters geltend gemacht wurden. Die Versicherung hielt die Forderung für überzogen.Nach dem Gesetz
LG Bielefeld vom 15.05.1997; Az.: 22 S 13/97
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