Absetzbarkeit von Haftpflichtversicherungen

Häufig schließen Eltern für die Fahrzeuge ihrer Kinder im eigenen Namen Haftpflichtversicherungen ab und zahlen hierfür die Versicherungsprämien.

Unter steuerlichen Gesichtspunkten sollte hierbei bedacht werden, dass nur die Eltern selbst als Versicherungsnehmer die gezahlten Prämien als Sonderausgaben absetzen können. Dies gilt nach einer Entscheidung des BFH selbst dann, wenn das Kind die Prämie an die Eltern zurückerstattet hat.

Urteil des BFH
X R 80/91

Wirtschaftswoche Heft 34/95, S. 111

 

Urteil als PDF | Urteil versenden

 

Waren diese Informationen hilfreich?

 

Kommentare zu diesem Beitrag

Keine Kommentare zu diesem Beitrag vorhanden

 

Neuen Kommentar verfassen:

Name
E-Mail
Hinweis: Ihre E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht.
Ich möchte bei neuen Kommentaren benachrichtigt werden

Betreff
Kommentar
 

 

Rechtsanwalt-Regionalportale

Rechtsanwälte Mannheim, Rechtsanwalt Berlin, Rechtsanwalt München, Rechtsanwälte Köln, Rechtsanwälte Düsseldorf, Rechtsanwälte Stuttgart, Rechtsanwälte Nürnberg, Rechtsanwalt Essen, Rechtsanwälte Hamburg, Rechtsanwälte Dortmund, Rechtsanwälte Frankfurt am Main, Rechtsanwalt Saarbrücken, Rechtsanwälte Hannover, Rechtsanwalt Bremen, Rechtsanwälte Dresden, Rechtsanwälte Leipzig, Rechtsanwalt Potsdam, Rechtsanwalt Wien, Rechtsanwälte Tirol, Rechtsanwälte Steiermark, Rechtsanwalt Oberösterreich, Rechtsanwalt Kärnten, Rechtsanwälte Vorarlberg, Rechtsanwälte Salzburg, Rechtsanwälte Niederösterreich, Rechtsanwalt Burgenland, Rechtsanwälte Sauerland, Rechtsanwalt Hunsrück, Rechtsanwalt Allgäu, Rechtsanwalt Eifel, Rechtsanwalt Kraichgau, Rechtsanwälte Niederrhein, Rechtsanwälte Oberschwaben, Rechtsanwalt Rheinhessen, Rechtsanwalt Siegerland, Rechtsanwalt Taunus, Rechtsanwälte Münsterland, Rechtsanwälte Liechtenstein, Rechtsanwalt Schweiz, Rechtsanwalt Italien, Rechtsanwalt Luxemburg, Rechtsanwalt Frankreich, Rechtsanwalt Spanien, Rechtsanwälte Mallorca

Aktuelle Rechtstipps