"Lösegeld" für gestohlenen Wagen
Einem Deutschen wurde in Warschau sein Pkw (Zeitwert ca. 50.000 DM) gestohlen. Die Diebe setzten sich später durch einen Mittelsmann mit dem Bestohlenen in Verbindung und verlangten für die Herausgabe des Fahrzeuges ein "Lösegeld" von 16.000 Dollar. Dem FahrzeughalterDiesen Bedenken folgte das Oberlandesgericht Saarbrücken nicht. Vielmehr deutete das äußere Bild auf einen tatsächlich verübten Diebstahl hin. Das Fahrzeug war nachweislich kurzgeschlossen worden. Ferner hatte eine Zeugin beobachtet, wie ein Fremder mit dem Fahrzeug davongefahren war. Der Versicherte konnte auch nachweisen, daß die geforderten 16.000 Dollar tatsächlich an einen Unbekannten gezahlt wurden. Unerheblich war für das Gericht
OLG Saarbrücken vom 05.11.1997; Az.: 5 U 501/97-50
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