"Lösegeld" für gestohlenen Wagen

Einem Deutschen wurde in Warschau sein Pkw (Zeitwert ca. 50.000 DM) gestohlen. Die Diebe setzten sich später durch einen Mittelsmann mit dem Bestohlenen in Verbindung und verlangten für die Herausgabe des Fahrzeuges ein "Lösegeld" von 16.000 Dollar. Dem Fahrzeughalter blieb nichts anderes übrig, als den geforderten Betrag zu bezahlen. Er erhielt daraufhin vereinbarungsgemäß seinen Wagen zurück. Von seiner Vollkaskoversicherung verlangt er später die Erstattung des gezahlten "Lösegeldes". Die Versicherung verweigerte die Zahlung mit der Begründung, Diebstahl und "Lösegeldzahlung" seien nur vorgetäuscht worden.

Diesen Bedenken folgte das Oberlandesgericht Saarbrücken nicht. Vielmehr deutete das äußere Bild auf einen tatsächlich verübten Diebstahl hin. Das Fahrzeug war nachweislich kurzgeschlossen worden. Ferner hatte eine Zeugin beobachtet, wie ein Fremder mit dem Fahrzeug davongefahren war. Der Versicherte konnte auch nachweisen, daß die geforderten 16.000 Dollar tatsächlich an einen Unbekannten gezahlt wurden. Unerheblich war für das Gericht schließlich, daß der Fahrzeughalter vor der Zahlung des "Lösegeldes" nicht die Zustimmung der Versicherung eingeholt hatte. Der zuständige Versicherungsagent und ein Direktor der beklagten Versicherung erklärten auf telefonische Anfrage lediglich, daß sie die Frage, ob das Fahrzeug ausgelöst werden darf, nicht beantworten könnten. Da somit eine ausdrückliche Ablehnung der Assekuranz nicht vorlag, durfte der Bestohlene das "Lösegeld" bezahlen. Die Versicherung wurde verurteilt, den Betrag zu erstatten.

OLG Saarbrücken vom 05.11.1997; Az.: 5 U 501/97-50

 

Urteil als PDF | Urteil versenden

 

Waren diese Informationen hilfreich?

 

Kommentare zu diesem Beitrag

Keine Kommentare zu diesem Beitrag vorhanden

 

Neuen Kommentar verfassen:

Name
E-Mail
Hinweis: Ihre E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht.
Ich möchte bei neuen Kommentaren benachrichtigt werden

Betreff
Kommentar
 

 

Rechtsanwalt-Regionalportale

Rechtsanwälte Mannheim, Rechtsanwalt Berlin, Rechtsanwalt München, Rechtsanwalt Köln, Rechtsanwalt Düsseldorf, Rechtsanwalt Stuttgart, Rechtsanwalt Nürnberg, Rechtsanwalt Essen, Rechtsanwalt Hamburg, Rechtsanwalt Dortmund, Rechtsanwälte Frankfurt am Main, Rechtsanwalt Saarbrücken, Rechtsanwälte Hannover, Rechtsanwalt Bremen, Rechtsanwälte Dresden, Rechtsanwalt Leipzig, Rechtsanwalt Potsdam, Rechtsanwälte Wien, Rechtsanwälte Tirol, Rechtsanwälte Steiermark, Rechtsanwälte Oberösterreich, Rechtsanwalt Kärnten, Rechtsanwälte Vorarlberg, Rechtsanwalt Salzburg, Rechtsanwalt Niederösterreich, Rechtsanwälte Burgenland, Rechtsanwälte Sauerland, Rechtsanwalt Hunsrück, Rechtsanwalt Allgäu, Rechtsanwälte Eifel, Rechtsanwalt Kraichgau, Rechtsanwälte Niederrhein, Rechtsanwälte Oberschwaben, Rechtsanwälte Rheinhessen, Rechtsanwalt Siegerland, Rechtsanwälte Taunus, Rechtsanwalt Münsterland, Rechtsanwälte Liechtenstein, Rechtsanwälte Schweiz, Rechtsanwalt Italien, Rechtsanwalt Luxemburg, Rechtsanwälte Frankreich, Rechtsanwalt Spanien, Rechtsanwälte Mallorca

Aktuelle Rechtstipps