Maklervertrag mit später gegründeter Gesellschaft
Der Leiter einer "Unternehmensgruppe für Wohnungsbau und Wirtschaftsförderung" war am Erwerb von Hotels interessiert und forderte daher einen MaklerDer Bundesgerichtshof hielt diese Argumentation nicht für stichhaltig. Nach dem Wortlaut des § 652 Absatz
Urteil des BGH vom 18.09.1997, III ZR 226/96. MDR 1997, 1104 / NJW 1998, 62 / WM 1997, 2253
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