Maklerprovision: Tätigkeit eines Maklergehilfen als Wohnungsverwalter
Der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage, von dessen Zustimmung die Gültigkeit eines Wohnungsverkaufs abhängig ist, kann wegen des dadurch bestehenden Konflikts mit den Interessen des Käufers nicht dessen MaklerHinweis: Ausnahmsweise kann der Makler
Urteil des BGH vom 02.10.2003
III ZR 5/03
MDR 2003, 1346
Urteil des BGH vom 02.10.2003
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