Maklerprovision für Unternehmensverkauf
Ein Unternehmensberater vermittelte den Verkauf einer Kommanditgesellschaft. Die Höhe seiner Provision sollte sich nach dem Verkaufspreis richten.Der Verkauf kam zustande. Der Kaufpreis wurde gezahlt. Ausserdem übernahm der Erwerber die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Der Makler
Demgegenüber nahm der BGH an, dass die vom Käufer übernommenen Unternehmens-schulden nicht zum Kaufpreis gehören. Dieser bezeichnete vielmehr den Verkaufswert des Unternehmens, der seinerseits von der Differenz der in der Bilanz
Die Unternehmensberatungsgesellschaft verlor den Prozess im übrigen auch deshalb, weil der Vertrag von ihr vorformuliert wurde und daher etwaige Unklarheiten zu ihren Lasten gingen. "br />Urteil des BGH vom 15.03.1995
XI ZR 25/94
MDR 1996, 137
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