Maklerprovision für nicht wirksam gewordenen Vertrag
Vereinbaren die Parteien beim Kauf einer Eigentumswohnung, daß der Vertrag erst mit der Zustimmung des Verwalters wirksam werden soll, so kann der Käufer, der sich zur Zahlung einer Maklerprovision verpflichtet hat, die bereits gezahlte CourtageDieser Rückzahlungsanspruch besteht nach Auffassung des Landgerichts Düsseldorf auch dann, wenn in dem Maklervertrag die Provision nach der Zeichnung des Vertrages "fällig und verdient" sein sollte.
Urteil des LG Düsseldorf vom 14.10.1998, 21 S 685/97. MDR 1999, 290
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