Maklerlohn bei unklarer Provisionsabrede
Ein Kaufinteressent für eine Eigentumswohnung meldete sich auf die Anzeige eines Immobilienmaklers. Vor Besichtigung des Kaufobjekts übersandte ihm der MaklerAuch das Oberlandesgericht Hamm hielt den Provisionsanspruch nicht für begründet. Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Kunde, der z. B. auf eine Zeitungsanzeige hin mit einem Makler
Das schließt das Zustandekommen einer Provisionsvereinbarung mit dem Käufer aus, wenn nicht das Provisionsverlangen des Maklers gegenüber dem Käufer durch weitere Umstände deutlich gemacht wird. Insoweit hielt das Gericht
Urteil des OLG Hamm vom 09.02.1998, 18 U 120/97. NJW-RR 1999, 127
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