Kein Maklerlohn bei Verflechtung von Wohnungsmakler und Vermieter
Nach einer Entscheidung des Landgerichtes Bautzen kann der Kunde eines Maklers von diesem generell die gezahlte Provision zurückfordern, wenn dieser eng mit dem Vermieter in rechtlicher oder in wirtschaftlicher Hinsicht verflochten ist. Eine wirtschaftliche Verflechtung in diesem Sinn ist gegeben, wenn sich die FirmaEine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Kunde gewußt hat, daß er an den Makler
Landgericht Bautzen (v. 09.06.1999); Az.: 1 S 19/99
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