Grundstückskauf: Spätere Herabsetzung des Kaufpreises

Kaufverträge über Grundstücke bedürfen nach dem Gesetz zwingend der notariellen Beurkundung. Dies gilt auch für jede Änderung des Kaufvertrages vor erfolgter Auflassung des Grundstücks.

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg ist jedoch eine Herabsetzung des Kaufpreises in Form eines Erlaßvertrages ohne notarielle Beurkundung wirksam, wenn zu diesem Zeitpunkt die Auflassung des Grundstücks bereits erklärt wurde.

Nach erfolgter Auflassung ist der Schutzbereich des § 313 Satz 1 BGB nicht mehr tangiert.

Urteil des OLG Bamberg vom 27.07.1998, 95/97. MDR 1999, 151

 

Urteil als PDF | Urteil versenden

 

Waren diese Informationen hilfreich?

 

Kommentare zu diesem Beitrag

Keine Kommentare zu diesem Beitrag vorhanden

 

Neuen Kommentar verfassen:

Name
E-Mail
Hinweis: Ihre E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht.
Ich möchte bei neuen Kommentaren benachrichtigt werden

Betreff
Kommentar
 

 

Rechtsanwalt-Regionalportale

Rechtsanwalt Mannheim, Rechtsanwälte Berlin, Rechtsanwalt München, Rechtsanwälte Köln, Rechtsanwälte Düsseldorf, Rechtsanwalt Stuttgart, Rechtsanwalt Nürnberg, Rechtsanwalt Essen, Rechtsanwalt Hamburg, Rechtsanwalt Dortmund, Rechtsanwälte Frankfurt am Main, Rechtsanwalt Saarbrücken, Rechtsanwalt Hannover, Rechtsanwalt Bremen, Rechtsanwälte Dresden, Rechtsanwalt Leipzig, Rechtsanwalt Potsdam, Rechtsanwalt Wien, Rechtsanwalt Tirol, Rechtsanwalt Steiermark, Rechtsanwälte Oberösterreich, Rechtsanwalt Kärnten, Rechtsanwalt Vorarlberg, Rechtsanwalt Salzburg, Rechtsanwalt Niederösterreich, Rechtsanwalt Burgenland, Rechtsanwalt Sauerland, Rechtsanwalt Hunsrück, Rechtsanwälte Allgäu, Rechtsanwalt Eifel, Rechtsanwälte Kraichgau, Rechtsanwalt Niederrhein, Rechtsanwalt Oberschwaben, Rechtsanwalt Rheinhessen, Rechtsanwälte Siegerland, Rechtsanwalt Taunus, Rechtsanwälte Münsterland, Rechtsanwälte Liechtenstein, Rechtsanwalt Schweiz, Rechtsanwälte Italien, Rechtsanwälte Luxemburg, Rechtsanwälte Frankreich, Rechtsanwälte Spanien, Rechtsanwälte Mallorca

Aktuelle Rechtstipps