Grundstückskauf: Schadensersatz bei Rechtsmangel
Eine Investorengruppe kaufte ein großes gewerblich benutztes Grundstück für knapp 5.000.000 DM. Eine Teilfläche war an einen Auto- und Reifenservice vermietet. Nach dem vom Verkäufer vorgelegten MietvertragDer Bundesgerichtshof ließ keinen Zweifel daran, dass die Mietoption zu Gunsten des Mieters den Wert des Grundstücks erheblich minderte. Da es die Käufer jedoch versäumt hatten, dem Verkäufer eine Frist zur Beseitigung mit Ablehnungsandrohung zu setzen, kamen Gewährleistungsansprüche nicht in Betracht. Die Karlsruher Richter sprachen den Käufern jedoch Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsschluss zu, da der Verkäufer die Optionsverlängerung arglistig verschwiegen hatte. In Kenntnis dieser weiteren Option
Urteil des BGH vom 06.04.2001; Az.: V ZR 394/99
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