Grundstückskauf trotz überhöhten Preises
Eine Gemeinde bot ein ihr gehörendes Grundstück zum Kaufpreis von 112.000 DM an. Die Berechnung des Kaufpreises beruhte auf dem GutachtenDer Bundesgerichtshof wies die Klage des Grundstückskäufers in letzter Instanz ab, da dieser zum Zeitpunkt des Kaufes auf die Richtigkeit des Erstgutachtens überhaupt nicht mehr vertraut hatte. Obwohl der Käufer wusste, dass der Kaufpreis überhöht war, entschloss er sich zu dem Kauf, da er das Grundstück unbedingt haben wollte. Er konnte daher nicht nachträglich den von der Gemeinde beauftragten Gutachter in Anspruch nehmen.
Urteil des BGH; Az.: X ZR 169/99
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