Drei-Objekt-Grenze bei Grundstücksspekulationen
Werden innerhalb von fünf Jahren mehr als drei ImmobilienNicht hinzuzurechnen sind nach einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Düsseldorf Grundstücksverkäufe von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), selbst wenn der Steuerpflichtige eine beherrschende Beteiligung besitzt. Bei allzu "auffälligen Gestaltungen" wird jedoch nach wie vor ein Rechtsmissbrauch angenommen.
Verfügung der OFD Düsseldorf
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