Ausübung eines Vorkaufsrechts
Die Erklärung, ein Vorkaufsrecht an einem Grundstück auszuüben, bedarf nicht der notariellen Beurkundung, sondern ist formlos gültig.Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 23.04.1998, 15 U 165/97. MDR 1998, 1093.
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