Rückerwerb eines verkauften Grundstücks

Wird ein verkauftes Grundstück vom Verkäufer innerhalb von zwei Jahren seit der Entstehung der Steuer zurückgekauft, wird die Grunderwerbssteuer auf Antrag nicht festgesetzt oder wieder aufgehoben.

Wichtig ist hierbei, dass innerhalb der Zweijahresfrist die Eintragung im Grundbuch beantragt wird. Hier machen die Gerichte selbst dann keine Ausnahme, wenn zwischen den Vertragsparteien über die Wirksamkeit des Rückkaufvertrages ein Rechtsstreit geführt wird und der Rückerwerb daher erst nach Ablauf der Zweijahresfrist vollzogen werden kann.

Urteil des Niedersächsischen FG vom 26.07.1995
III 181/93

Hausbesitzer Zeitung Heft 4/96, Seite 13

 

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