Kosten für Kanalreparaturen

Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof entschied, dass Anlieger für die Reparaturkosten an Kanal-Hausanschlüssen, die unter öffentlichen Straßen und Gehsteigen verlaufen, nicht herangezogen werden dürfen. Dies wurde im Wesentlichen damit begründet, dass anderenfalls Grundstückseigentümer, deren Häuser weiter entfernt vom Hauptkanal liegen als die anderer Anlieger, bei Rohrsanierungen einseitig mit Mehrkosten belastet würden. Diese Ungleichbehandlung sei, so das Gericht, nicht hinnehmbar.

Urteil des Bayrischen VGH
4 N 98.3522

Handelsblatt vom 14.08.2000

 

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