Betrieb eines Restaurants in Eigentumswohnanlage
Sind Räume einer Eigentumswohnanlage im Aufteilungsplan als "Gewerbe" und "Laden" bezeichnet, ist damit die Nutzung des Teileigentums als Restaurant nicht ausgeschlossen.Beschluss des KG Berlin vom 17.11.1999
24 W 3094/99
ZMR 2000, 250
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