Beginn der Beleuchtungspflicht
Die Pflicht des Eigentümers zur ausreichenden Beleuchtung des Zugangs zu seinem Grundstück beginnt nach Meinung des Oberlandesgerichts Celle grundsätzlich nicht vor 7 Uhr morgens. Dies gilt auch im Verhältnis zu Zeitungszustellern in den frühen Morgenstunden, sofern nicht der Zeitungsverlag und der Eigentümer als sein Kunde insofern bestimmte Sonderregelungen getroffen haben.Urteil des OLG Celle vom 22.12.2003
9 U 192/03
Pressemitteilung des OLG Celle
Urteil des OLG Celle vom 22.12.2003
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