Parabolantenne an Wohnungseigentumsanlage

Die Gemeinschaft einer Eigentumswohnanlage kann die Anbringung einer Parabolantenne nicht untersagen, wenn der Eigentümer selbst oder sein Mieter Ausländer ist und mit den vorhandenen Einrichtungen kein Heimatsender empfangen werden kann. Bei der Anbringung der Empfangsschüssel ist

jedoch darauf zu achten, dass das optische Erscheinungsbild des Hauses möglichst wenig beeinträchtigt wird. Stehen mehrere Montageorte zur Auswahl, ist der mit der geringsten optischen Beeinträchtigung zu wählen. Bei der Auswahl des Standorts steht der Eigentümergemeinschaft ein Mitspracherecht zu.

Beschluss des BayObLG vom 08.04.2004
2Z 51/04
ZAP EN-Nr. 642/2004

 

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