Rückforderungsanspruch der Eltern bei Scheitern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft

Schenken Eltern ihren Schwiegerkindern Grundstücke oder finanzieren sie die Anschaffung oder den Bau von Immobilien, können die Schenker nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel die Rückübertragung beziehungsweise Rückzahlung verlangen, wenn die Ehe des Beschenkten mit ihrem Kind scheitert.
Das Oberlandesgericht Köln vertritt die Auffassung, dass diese Grundsätze auch im Falle des Scheiterns einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft gelten, wenn das Verbleiben der Schenkung beim ehemaligen Partner des Kindes für die Eltern ein untragbares Ergebnis darstellt. In einem solchen Fall muss den Eltern beim Scheitern der Lebensgemeinschaft ein Anspruch gegenüber dem früheren Partner ihres Kindes zugebilligt werden.

Urteil des OLG Koblenz vom 20.02.2001; Az.: 3 U 530/99

 

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