Private Verkehrszeichen sind ungültig
Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hat entschieden, daß ein Verkehrszeichen, welches ohne Anordnung der Straßenverkehrsbehörde eigenmächtig von einem privaten Grundstückseigentümer aufgestellt wird, keine Gültigkeit für die Verkehrsteilnehmer hat. Seine Mißachtung begründet keine Haftung (NZV 97, 481). In diesem Fall hatte der Eigentümer einer neuen Wohnanlage das Schild "verkehrsberuhigter Bereich" aufstellen lassen. Kurz darauf kam es in der Straße zu einem Unfall, weil ein Autofahrer schneller "als erlaubt" unterwegs war und nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte, als ein Bewohner der Anlage rückwärts auf die Straße fuhr. Dessen Schadenersatzklage wurde mit der obigen Begründung kostenpflichtig abgewiesen."br />
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Oberlandesgericht Brandenburg; siehe Text
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