Abfallentsorgung: Beitragspflicht trotz Eigenkompostierung

Ein Grundstückseigentümer kann die Zahlung der Grundgebühr für die Abfallentsorgung, in der auch die Kosten der Biomüllentsorgung enthalten sind, nicht mit der Begründung verweigern, er sei "Eigenkompostierer" und nehme daher die von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Biotonne nicht in Anspruch. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz. Für die Erhebung der Gebühr genügt es, wenn dem Grundstückseigentümer durch die Bereitstellung von Biotonnen ermöglicht wird, diese auch als Eigenkompostierer beispielsweise zur Entsorgung problematischen Biomülls zu nutzen.

Urteil des BVerwG; Az.: 11 C 7/00

 

Urteil als PDF | Urteil versenden

 

Waren diese Informationen hilfreich?

 

Rechtsanwalt-Regionalportale

Rechtsanwalt Mannheim, Rechtsanwälte Berlin, Rechtsanwalt München, Rechtsanwälte Köln, Rechtsanwälte Düsseldorf, Rechtsanwälte Stuttgart, Rechtsanwalt Nürnberg, Rechtsanwalt Essen, Rechtsanwalt Hamburg, Rechtsanwälte Dortmund, Rechtsanwalt Frankfurt am Main, Rechtsanwalt Saarbrücken, Rechtsanwalt Hannover, Rechtsanwälte Bremen, Rechtsanwalt Dresden, Rechtsanwalt Leipzig, Rechtsanwalt Potsdam, Rechtsanwalt Wien, Rechtsanwälte Tirol, Rechtsanwalt Steiermark, Rechtsanwalt Oberösterreich, Rechtsanwälte Kärnten, Rechtsanwalt Vorarlberg, Rechtsanwalt Salzburg, Rechtsanwälte Niederösterreich, Rechtsanwälte Burgenland, Rechtsanwälte Sauerland, Rechtsanwalt Hunsrück, Rechtsanwalt Allgäu, Rechtsanwalt Eifel, Rechtsanwälte Kraichgau, Rechtsanwälte Niederrhein, Rechtsanwalt Oberschwaben, Rechtsanwälte Rheinhessen, Rechtsanwälte Siegerland, Rechtsanwälte Taunus, Rechtsanwalt Münsterland, Rechtsanwälte Liechtenstein, Rechtsanwälte Schweiz, Rechtsanwälte Italien, Rechtsanwalt Luxemburg, Rechtsanwalt Frankreich, Rechtsanwälte Spanien, Rechtsanwalt Mallorca

Aktuelle Rechtstipps