Maklerprovision: Einmalige Betriebsausgabe

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes können Maklercourtagen für die Anmietung von Gewerbeobjekten sofort in vollem Umfang als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Da der Vorteil bei Maklerprovisionen wie auch bei Provisionen, die eine Firma für die Vermittlung von Krediten bezahlt, nicht von Dauer ist, muss der Aufwand auch nicht auf den Zeitraum des abgeschlossenen Mietvertrages verteilt werden.

Urteil des BFH vom 19.06.1997
IV R 16/95

Der Betrieb 1997, 2154

 

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