Maklerprovision bei unterbrochenen Verhandlungen
Eine FirmaZwei Wochen später aber entschloß sich der Mieter doch zum Auszug. Der Vermieter nahm ohne erneute Einschaltung des Maklers die Verhandlungen mit dem Mietinteressenten wieder auf. Es kam zum Vertragsabschluß. Der Makler
Trotz der zeitweiligen Unterbrechung der Verhandlungen sprach der Bundesgerichtshof dem Makler
Urteil des BGH vom 18.01.1996, III ZR 71/95. ZMR 1996, 248
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