Maklerprovision bei gescheiteter Grundstücksübertragung

Beauftragt ein vermeintlicher Grundstückseigentümer einen Makler mit dem Verkauf eines Grundstücks und weist dieser einen Käufer nach, so verliert der Makler seinen Anspruch auf Provision nicht, wenn sich herausstellt, dass der Veräußerer nicht rechtswirksam Eigentümer des Objekts geworden ist und daher zum Verkauf überhaupt nicht berechtigt war.

Beschluss des BGH vom 30.11.2000; Az.: III ZR 79/00

 

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