Maklerlohn auch bei Nachweis nur eines Miteigentümers
Ein für die Beanspruchung des vereinbarten Maklerlohns ausreichender Nachweis liegt auch dann vor, wenn der MaklerEin ausreichender Nachweis liegt bei einer derartigen Fallgestaltung auch dann vor, wenn der verhandlungsführende Miteigentümer keine Vollmacht hat, für die übrigen Miteigentümer den Kaufvertrag
Urteil des OLG Hamm vom 02.11.1998, 18 U 89/98. NJW-RR 1999, 632
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