Maklergebühren keine Werbungskosten

Der Bundesfinanzhof entschied, dass Maklerkosten für den Erwerb eines Eigenheimes anlässlich eines beruflich veranlassten Umzugs weder als Werbungskosten, noch als Betriebsausgaben geltend gemachten werden können.

Vielmehr zählen die Vermittlungskosten zu den Anschaffungskosten des Hauses bzw. der Wohnung.

Urteil des BFH vom 24.08.1995
IV R 27/94

RdW 1/96, Seite V

 

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