Maklergebühr trotz Vorkenntnis
Ein Immobilienmakler schickte einem Kaufinteressenten ein Exposé über ein Haus. Der KaufvertragDer Käufer verweigerte die Zahlung. Im Prozeß trug er vor, er habe bereits vorher auf eine Chiffre-Anzeige des Verkäufers geantwortet. Der Verkäufer habe auch tatsächlich unmittelbar mit ihm Kontakt aufnehmen wollen; er habe ihn nur nicht telefonisch erreicht. Da er früher oder später unmittelbar vom Käufer Einzelheiten über das Objekt erhalten hätte, wäre die Maklerleistung für ihn unnütz gewesen.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe folgte dieser Argumentation nicht. Tatsächlich kam der Kaufvertrag
Urteil des OLG Karlsruhe vom 03.11.1995, 15 U 5/95. NJW-RR 1996, 628
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