Keine Maklerprovision vom Käufer

Übernimmt ein Immobilienmakler im Auftrag des Eigentümers den Verkauf eines Gewerbeobjektes und kommt der Kaufvertrag durch seine Vermittlungstätigkeit zustande, kann er nicht ohne weiteres (auch) vom Käufer eine Provision verlangen.

Hierzu bedarf es eines vorherigen, eindeutigen Hinweises an den Kaufinteressenten und einer entsprechenden Vereinbarung.

Urteil des OLG Hamm vom 02.10.1995, 18 U 31/95. Betriebs-Berater 1996, 980

 

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