Kein Makleranspruch trotz Übersendung eines Exposés
Ein Mann wollte ein Haus erwerben und bat daher einen Makler, ihm ein Exposé über ein ihn interessierendes Objekt zu übersenden. Dem kam der MaklerAuch das Oberlandesgericht Düsseldorf ging davon aus, daß ein Vertrag zwischen dem Käufer des Objekts und dem Makler
Goldene Regel für jeden Makler
Urteil des OLG Düsseldorf vom 26.06.1998, 7 U 216/97. MDR 1998, 1341
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