Hinweispflicht des Architekten auf neue Bautechniken

Der Architekt schuldet eine Planung, die den anerkannten Regeln der Baukunst entspricht. Dabei hat er sich über den Stand der Technik zu informieren und den Auftraggeber über während der Planungsphase aufkommende neue Bautechniken und moderne kostengünstige Baumaßnahmen, die behördlich genehmigt sind und sich am Markt durchgesetzt haben, aufzuklären. Dies gilt auch, wenn er selbst Bedenken gegen die Technik hat und an der herkömmlichen kostenintensiveren Maßnahme festhalten will

Urteil des KG Berlin vom 05.06.2001

 

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