Ohne Koffer in Ägypten
Weil ihr Reisegepäck erst mit drei Tagen Verspätung an ihrem Urlaubsort in Ägypten eingetroffen war, der Reiseveranstalter jedoch jegliche Entschädigung hierfür ablehnte, zog eine Urlauberin vor Gericht. Das Amtsgericht Frankfurt am Main sprach ihr daraufhin eine Reisepreisminderung von 25 Prozent zu. Da die Klägerin ohnehin nur für eine Woche gebucht hatte, sie somit fast die Hälfte ihres Urlaubs ohne ihre Sachen auskommen mußte, lag nach Auffassung der Richter vor allem auch in Anbetracht der Temperaturen im Reiseland eine ganz erhebliche Beeinträchtigung des Badeurlaubs vor. "br />"br />
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Amtsgericht Frankfurt/Main; Urteil vom 19.Dezember 1997; Az.: 32 C 1201/97
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