Nächtlicher Sprung in Hotel-Swimmingpool

Ein Reiseveranstalter ist nicht verpflichtet, außerhalb der Betriebsstunden des Swimmingpools für eine Sperrung des Zugangs zu sorgen. Daher haftet er nicht, wenn ein alkoholisierter Reisender nachts in einen ihm unbekannten und unbeleuchteten Pool springt und sich hierbei verletzt.

Urteil des OLG Celle vom 01.08.2002

 

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