Last-Minute-Reise
Ein Last-Minute-Reisebüro, das von anderen Unternehmen veranstaltete und nicht ausverkaufte Ferienflüge anbietet, ist in der Regel nicht Reiseveranstalter, sondern bloß Reisevermittler.Etwaige Reisemängel können daher nur beim eigentlichen Reiseveranstalter angemeldet werden. Das Last-Minute-Unternehmen haftet nur für Mängel bei der Vermittlung der Reise, nicht aber für Mängel der Reise selbst.
Urteil des AG Offenbach vom 18.06.1996
3 C 796/95
NJW-RR 1997, 503
Urteil des AG Offenbach vom 18.06.1996
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