Keine Flugreise für betrunkene Passagiere

Wenn ein Passagier vor dem Antritt seiner Flugreise aufgrund von Trunkenheit von dem Flugkapitän von der Beförderung ausgeschlossen wird, haftet der Reiseveranstalter als Vertragsparter dem Passagier gegenüber nicht. Vielmehr handelt es sich dann um eine luftpolizeiliche Maßnahme.

AG Bad Homburg v.d. H., AZ 2 C 879/96-22

 

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