Kein Anspruch auf Nichtraucherflug
Die Lufthansa und die meisten Fluggesellschaften bieten im Inlandverkehr teilweise Nichtraucherflüge an. Ein Flugpassagier forderte die Lufthansa vergeblich auf, generell alle Inlandflüge zu Nichtraucherflügen zu erklären. Als die Fluggesellschaft dies ablehnte, verklagte der Nichtraucher die Luftaufsichtsbehörde mit dem Ziel, dass diese ein generelles Rauchverbot anordne.Seine Klage blieb bis zum Bundesverwaltungsgericht ohne Erfolg. Das Gericht
Beschluss des BVerwG vom 19.01.1996
11 B 99/95
DVBl 1996, 563
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