Imitate von Schmuck unzulässig
In vielen Reiseländern werden Touristen zahlreiche Imitate (Kleidung, Schmuck, Uhren, Fotoapparate, etc.) namhafter Firmen angeboten. Böse Folgen kann es haben, wenn ein Gewerbetreibender hierzulande derartige Fälschungen anbietet.Dies mußte ein Juwelier erfahren, der im Schaufenster das Imitat eines Rings aus einer bekannten französischen Schmuckserie ausstellte. Er wurde vom Oberlandesgericht Zweibrücken nicht nur zur Unterlassung verurteilt, sondern mußte auch Lieferanten und Vorbesitzer benennen, um dem Schmuckhersteller die Ermittlung der dunklen Bezugsquelle zu ermöglichen.
Urteil des OLG Zweibrücken vom 14.02.1997
2 U 25/96
RdW Heft 6/97, Seite VI
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