Hinweispflicht auf Ersatzunterkunft

Bei Mängeln der Reiseleistung (hier: fehlende Kinderanimation) genügt es, wenn die Reiseleitung zunächst den Kunden fragt, ob dieser Interesse an der Unterbringung in einem anderen Hotel hat. Denn nicht jeder Urlauber möchte sich wegen eines Reisemangels einem Hotelwechsel unterziehen. Erst wenn der Hotelgast ein generelles Interesse an einem Ersatzhotel zeigt, muß ein konkretes Angebot der Reiseleitung erfolgen.

Urteil des AG Kleve vom 27.01.1998
3 C 543/97
RRa 1998, 94

Urteil des AG Kleve vom 27.01.1998

 

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