Elf Stunden Verspätung bei Charterflug

Urlauber müssen beim Abflug von Charterflügen Zeitverzögerungen von ungefähr zwei bis drei Stunden hinnehmen. Gerade zu den Hauptreisezeiten muß mit derartigen Verzögerungen durchaus gerechnet werden.

Hat das Flugzeug jedoch elf Stunden Verspätung, berechtigt dies den Pauschalreisenden zu einer Reisepreisminderung.

Urteil des AG Frankfurt am Main
31 C 1207/95
RdW Heft 17/96, Seite V

Urteil des AG Frankfurt am Main

 

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