Besichtigungsfahrt ohne Dolmetscher
Eine Touristin hatte im Rahmen einer Jemen-Rundreise eine viertägige Landrover-Rundfahrt gebucht, die im Prospekt als "Fahrt mit deutschsprachigem Führer/Fahrer" angekündigt worden war. Die gebuchte Rundfahrt fand auch statt. Der arabische FahrerDa bei der Ankündigung einer deutschsprachigen Reiseleitung erwartet wird, daß unter anderem auch Sehenswürdigkeiten erklärt werden, rechtfertigt die Durchführung der Fahrt mit einem ausschließlich arabisch sprechenden Fahrer
Das Gericht
Urteil des AG Frankfurt am Main vom 19.12.1997
32 C 1201/97-19
NJW-RR 1998, 709
Urteil des AG Frankfurt am Main vom 19.12.1997
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