Behindertengerechtes Reisen muß vom Veranstalter geprüft werden

Ein Elternpaar wollte mit seiner 13 Jahre alten behinderten Tochter eine Busreise durch die USA unternehmen. Die Reise wurde jedoch ein einziges Desaster, denn sowohl der Bus, als auch die Hotels waren nicht mit behindertengerechten Einrichtungen versehen, so daß die Eltern wegen der entgangenen Urlaubsqualität vom Reiseveranstalter einen Schadensersatz in Höhe von 2.000,- DM verlangten. "br />
Das LG Frankfurt entschied, daß Veranstalter, die Buchungen behinderter Personen entgegennehmen, sich vorher erkundigen müssen, ob die jeweilige Reise auch behindertengerecht durchführbar ist.

Landgericht Frankfurt; Az.: 2/24 S 344/98

 

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